top of page
Search

Leistungspreis in Österreich ab 2027: Was sich bei Strom- und Netzentgelten ändert – und warum PV, Speicher & Energiemanagement wichtiger werden


Kurz und knapp:


Ab 2027 soll sich die Berechnung der Stromnetzentgelte in Österreich verändern. Der aktuelle E-Control-Entwurf sieht vor, dass künftig nicht nur die verbrauchte Strommenge, sondern auch die höchste monatliche Leistungsspitze stärker berücksichtigt wird. Für Haushalte mit PV-Anlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe, Wallbox oder anderen großen Verbrauchern wird damit entscheidend, wann und wie viel Strom gleichzeitig aus dem Netz bezogen wird. Wer Lastspitzen vermeidet und PV, Speicher, Wallbox und Energiemanagement intelligent kombiniert, kann sich besser auf die neue Tariflogik vorbereiten.


Infografik zum Leistungspreis in Österreich ab 2027: Sie erklärt, wie sich Strom- und Netzentgelte laut E-Control-Entwurf verändern und warum PV-Anlage, Batteriespeicher, Wallbox, Wärmepumpe und Energiemanagement helfen können, Leistungsspitzen zu reduzieren.


Warum plötzlich alle über den Leistungspreis sprechen - und was es für die Strom- und Netzentgelte in Österreich bedeutet

Strom wird in Österreich nicht nur über die reine Energiemenge abgerechnet. Auf der Stromrechnung finden sich auch Netzentgelte – also Kosten für Errichtung, Ausbau, Instandhaltung und Betrieb des Stromnetzes. Bisher waren diese Kosten bei Haushalten und kleinen Betrieben stark vom Verbrauch in Kilowattstunden geprägt.

Mit der neuen Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung, kurz SNE-G-V, soll sich diese Logik ab 1. Jänner 2027 deutlich verändern. Der aktuelle E-Control-Begutachtungsentwurf sieht vor, dass die Grundsätze der Systemnutzungsentgelte für die Tarifverordnung ab 2027 neu geregelt werden.

Der Kern der Reform: Nicht nur wie viel Strom man aus dem Netz bezieht, sondern auch wie stark man das Netz in einzelnen Momenten belastet, soll stärker berücksichtigt werden.

Für Haushalte mit Wärmepumpe, E-Auto, Klimaanlage, Sauna, Poolpumpe oder Batteriespeicher wird das Thema damit besonders relevant.


Was ist der Leistungspreis?

Der Leistungspreis ist ein Bestandteil des Netznutzungsentgelts. Während der Arbeitspreis auf die verbrauchte Strommenge in kWh schaut, bezieht sich der Leistungspreis auf die maximale Leistung in kW.

Vereinfacht gesagt:

  • Arbeitspreis: Wie viel Strom wurde verbraucht?

  • Leistungspreis: Wie hoch war die höchste Netzbelastung?

Laut Entwurf besteht das Netznutzungsentgelt künftig aus einem Leistungspreis und einem Arbeitspreis. Die Verrechnung soll grundsätzlich auf Basis der gemessenen Wirkenergie- und Wirkleistungswerte erfolgen – maßgeblich ist dabei der höchste monatliche Viertelstundenleistungswert.

Das bedeutet: Nicht eine einzelne Sekunde zählt, sondern der höchste Durchschnittswert über 15 Minuten innerhalb eines Monats.


Ein einfaches Beispiel

Ein Haushalt verbraucht im Jahr 5.000 kWh Strom. Entscheidend für den Leistungspreis ist aber nicht nur dieser Jahresverbrauch, sondern auch die höchste gleichzeitige Belastung.

Beispiel an einem Winterabend:

  • Wärmepumpe läuft: 2,5 kW

  • E-Auto lädt: 11 kW

  • Backrohr und Herd laufen: 5 kW

  • Boiler oder Heizstab läuft zusätzlich: 3 kW

  • Haushaltsgrundlast: 0,5 kW

In Summe können kurzzeitig über 20 kW Netzbezug entstehen. Auch wenn diese Situation nur selten vorkommt, kann sie den höchsten Viertelstundenwert des Monats bestimmen.

Genau hier setzt die neue Logik an: Wer viele Verbraucher gleichzeitig betreibt, belastet das Netz stärker. Wer Lasten verteilt oder automatisch steuert, kann seine Leistungsspitzen reduzieren.


Warum führt Österreich den Leistungspreis stärker ein?

Die Energiewende verändert das Stromnetz massiv. Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Batteriespeicher und Elektroautos sorgen dafür, dass Energieflüsse dynamischer werden. Früher war der Stromfluss relativ einfach: große Kraftwerke erzeugen Strom, Haushalte verbrauchen ihn.

Heute gibt es viele dezentrale Erzeuger und neue Verbraucher mit hoher Leistung. Der E-Control-Entwurf nennt ausdrücklich den Ausbau volatiler erneuerbarer Energieträger, insbesondere Photovoltaik, als Herausforderung für die Stromnetze. Außerdem wird kritisiert, dass eine stark arbeitspreisdominierte Tarifstruktur hohe unkoordinierte Leistungsspitzen – etwa durch gleichzeitiges Laden von E-Autos oder den Betrieb von Wärmepumpen – nicht ausreichend verursachungsgerecht abbildet.

Der Gedanke dahinter: Wer hohe Spitzen verursacht, soll stärker an den Netzkosten beteiligt werden. Wer netzdienlich verbraucht, soll eher entlastet werden.


Was bedeutet das für Haushalte?

Für klassische Haushalte ohne große elektrische Verbraucher wird sich die Auswirkung wahrscheinlich in Grenzen halten. Wer nur Licht, Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler und übliche Haushaltsgeräte betreibt, hat meist überschaubare Leistungsspitzen.


Anders sieht es bei Haushalten aus, die mehrere leistungsstarke Verbraucher gleichzeitig betreiben:


  • E-Auto mit 11 kW oder 22 kW Ladeleistung

  • Wärmepumpe

  • elektrischer Boiler oder Heizstab

  • Sauna

  • Pooltechnik

  • Klimaanlagen

  • Durchlauferhitzer

  • große Gewerbegeräte

  • Batteriespeicher mit hoher Ladeleistung aus dem Netz


Für diese Haushalte wird Lastmanagement deutlich wichtiger.


Mindestleistung: Auch wer wenig bezieht, zahlt nicht automatisch null

Ein wichtiger Punkt im Entwurf ist die Mindestbemessungsgrundlage. Laut Begutachtungsentwurf beträgt die verrechnungsrelevante Leistung zumindest 20 % der vertraglich vereinbarten netzwirksamen Leistung und jedenfalls 2 kW. Für bestehende Netzanschlusspunkte auf Netzebene 7, die vor 2027 errichtet oder vertraglich vereinbart wurden, soll für die Netzentgeltbestimmung grundsätzlich eine netzwirksame Leistung von 10 kW als vereinbart gelten. Praktisch heißt das: Auch wer durch PV und Speicher sehr wenig Netzstrom bezieht, wird voraussichtlich nicht automatisch auf null Leistungskosten kommen. Das Netz wird weiterhin vorgehalten – und diese Vorhaltung soll über eine Mindestbasis mitfinanziert werden.


Wird Photovoltaik dadurch weniger attraktiv?

Nein – aber die Bewertung wird differenzierter.

Eine PV-Anlage reduziert den Strombezug aus dem Netz und senkt damit weiterhin den Arbeitspreisanteil. Sie kann auch Leistungsspitzen senken, wenn die Lastspitze tagsüber auftritt und gleichzeitig genug PV-Leistung vorhanden ist.

Aber: Viele typische Haushaltsspitzen entstehen am Abend oder im Winter. Genau dann produziert die PV-Anlage oft wenig oder gar nichts. Ein E-Auto, das abends mit 11 kW lädt, wird durch eine reine PV-Anlage ohne Speicher nur begrenzt entschärft.

Deshalb wird künftig nicht nur die PV-Leistung am Dach wichtig, sondern auch die Frage:

Wann wird Strom verbraucht – und wie hoch ist der gleichzeitige Netzbezug?


Warum Batteriespeicher an Bedeutung gewinnen

Ein Batteriespeicher kann nicht nur den Eigenverbrauch erhöhen, sondern auch Leistungsspitzen glätten. Das nennt man Peak Shaving.

Beispiel:

Ohne Speicher lädt das E-Auto mit 11 kW, während gleichzeitig Herd, Wärmepumpe und Haushaltsverbrauch laufen. Die Netzspitze steigt stark an.

Mit Speicher kann ein Energiemanagementsystem einen Teil der Leistung aus dem Akku bereitstellen. Dadurch wird der Netzbezug begrenzt – etwa auf 6 oder 8 kW. Das kann künftig einen direkten Einfluss auf den Leistungspreis haben.

Wichtig ist aber: Nicht jeder Speicher ist automatisch „systemdienlich“ im regulatorischen Sinn. Der E-Control-Entwurf sieht für systemdienliche Speicher eigene Kriterien und Entgeltbegünstigungen vor. Gleichzeitig betont die E-Control, dass Speicher netzseitige Kosten reduzieren können, aber klare bundesweit einheitliche Kriterien notwendig sind.

Für private Haushalte ist daher vor allem der praktische Nutzen entscheidend: Eigenverbrauch erhöhen, Lastspitzen reduzieren und flexible Verbraucher besser steuern.


Energiemanagement wird vom Komfortthema zum Kostenthema

Bisher war Energiemanagement oft ein Komfort- oder Optimierungsthema. Ab 2027 kann es stärker zu einem Kostenthema werden.

Ein gutes Energiemanagement kann zum Beispiel:

  • E-Auto-Ladung automatisch begrenzen

  • Wärmepumpe und Heizstab zeitlich verschieben

  • Speicher gezielt für Lastspitzen reservieren

  • PV-Überschuss vorrangig für steuerbare Verbraucher nutzen

  • gleichzeitiges Laden, Heizen und Kochen vermeiden

  • dynamische Stromtarife mit Netzlogik kombinieren

Der Entwurf sieht außerdem zeitvariable Arbeitspreise vor: einen Sommer-Nieder-Arbeitspreis von 1. April bis 30. September zwischen 10 und 16 Uhr sowie einen Winter-Nieder-Arbeitspreis von 1. Oktober bis 31. März zwischen 22 und 4 Uhr.

Das zeigt die Richtung: Verbrauch soll stärker in Zeiten gelenkt werden, in denen das Netz weniger belastet ist oder viel erneuerbare Erzeugung vorhanden ist.


Was bedeutet der Leistungspreis für E-Auto-Besitzer?

E-Autos sind einer der wichtigsten Anwendungsfälle. Eine 11-kW-Wallbox kann allein schon eine deutliche Leistungsspitze erzeugen. Eine 22-kW-Wallbox ist aus Netzsicht noch relevanter.

Das heißt nicht, dass E-Autos künftig „schlecht“ sind. Es heißt aber, dass ungesteuertes Laden teurer werden kann.

Sinnvolle Maßnahmen sind:

  • Ladeleistung auf 6 bis 8 kW begrenzen, wenn genug Zeit vorhanden ist

  • PV-Überschussladen nutzen

  • Laden in günstige Zeitfenster verschieben

  • Speicher und Wallbox gemeinsam steuern

  • gleichzeitiges Laden mit Wärmepumpe, Sauna oder Heizstab vermeiden

Gerade bei Haushalten mit PV-Anlage und Speicher kann eine intelligente Wallbox-Steuerung künftig einen deutlichen Unterschied machen.


Was bedeutet der Leistungspreis für Wärmepumpen?

Auch Wärmepumpen können Lastspitzen verursachen – besonders im Winter, wenn zusätzlich Heizstab, Warmwasserbereitung oder Abtauvorgänge aktiv sind.

Wichtig wird daher:

  • Wärmepumpe richtig dimensionieren

  • Heizstab-Einsatz minimieren

  • Warmwasserbereitung zeitlich optimieren

  • Pufferspeicher sinnvoll nutzen

  • Sperr- oder Steuerungsmöglichkeiten prüfen

  • Wärmepumpe mit PV, Speicher und Netzbezug abstimmen

Der Entwurf sieht für flexible Entnahmen grundsätzlich eigene Regelungen vor. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Netzbetreiber für flexible Netznutzung in Entnahmerichtung einen reduzierten Leistungspreis verrechnen; gleichzeitig sind aber auch Einschränkungs- und Überschreitungsmechanismen vorgesehen.

Für Endkunden bedeutet das: Wer Flexibilität bereitstellt, könnte profitieren – aber nur, wenn die Technik sauber geplant und die vertraglichen Bedingungen verstanden werden.


Energiegemeinschaften und gemeinsame Energienutzung

Auch Energiegemeinschaften und gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen werden durch die neue Netzentgeltlogik interessanter – aber nicht automatisch einfacher.

Im Entwurf ist für gemeinsame Energienutzung im Nahebereich vorgesehen, dass das Netznutzungsentgelt reduziert wird. Beim Leistungspreis soll die zugeordnete Energie aus gemeinsamer Nutzung in der jeweiligen Viertelstunde berücksichtigt werden; beim Arbeitspreis sollen abhängig von der genutzten Infrastruktur prozentuelle Abschläge festgelegt werden.

Das ist besonders relevant für Mehrparteienhäuser, Gewerbeareale oder Nachbarschaftsmodelle. Entscheidend ist aber die Gleichzeitigkeit: Eine Energiegemeinschaft bringt dann den größten Nutzen, wenn Erzeugung und Verbrauch zeitlich gut zusammenpassen.

PV-Strom, der mittags erzeugt wird, hilft wenig gegen eine Abendspitze – außer es gibt Speicher oder flexible Verbraucher.


Dynamische Stromtarife und Leistungspreis: gute Kombination oder Risiko?

Dynamische Stromtarife orientieren sich am Börsenpreis. Der Leistungspreis orientiert sich hingegen an der Netzbelastung beziehungsweise an der höchsten Viertelstundenleistung.

Das kann zu Zielkonflikten führen.

Beispiel: Der Börsenstrompreis ist in einer Stunde sehr niedrig. Viele Geräte starten gleichzeitig: E-Auto, Speicherladung, Wärmepumpe, Waschmaschine. Energetisch wirkt das attraktiv, aber die Netzleistung steigt stark an. Dadurch kann der Vorteil des günstigen Strompreises teilweise durch einen höheren Leistungspreis aufgefressen werden.

Die richtige Strategie lautet daher nicht: „Alles einschalten, sobald der Strom billig ist.“

Besser ist: günstige Strompreise nutzen, aber Lastspitzen vermeiden.

Dafür braucht es ein Energiemanagement, das nicht nur auf kWh-Preise schaut, sondern auch auf maximale Netzleistung.


Wer profitiert vom neuen System?

Profitieren können Haushalte und Betriebe, die ihre Verbraucher flexibel steuern können.

Besonders gute Voraussetzungen haben:


  • PV-Anlagen mit Speicher

  • E-Autos mit steuerbarer Wallbox

  • Wärmepumpen mit intelligenter Regelung

  • Haushalte mit Energiemanagementsystem

  • Betriebe mit verschiebbaren Lasten

  • Mehrparteienhäuser mit gemeinsamer PV-Nutzung

  • Nutzer dynamischer Tarife mit Lastmanagement


Weniger profitieren Haushalte, die viele große Verbraucher gleichzeitig betreiben und keine Steuerung einsetzen.


Was sollte man schon jetzt tun?

Auch wenn die endgültigen Tarifhöhen noch nicht feststehen, ist die Richtung klar: Lastspitzen werden wichtiger.


Sinnvolle Vorbereitung:


  1. Smart-Meter-Daten analysieren

    Wer seine Viertelstundenwerte kennt, erkennt typische Lastspitzen.


  2. Große Verbraucher identifizieren

    Wallbox, Wärmepumpe, Heizstab, Sauna, Boiler und Pooltechnik sind typische Kandidaten.


  3. Gleichzeitigkeit reduzieren

    Nicht alles muss zur selben Zeit laufen.


  4. PV und Speicher richtig auslegen

    Ein Speicher sollte nicht nur kWh liefern, sondern auch sinnvoll Leistung bereitstellen können.


  5. Energiemanagement einplanen

    Moderne Anlagen sollten steuerbar sein – nicht nur schön am Dach liegen.


  6. Wallbox intelligent einbinden

    PV-Überschussladen und Ladeleistungsbegrenzung werden wichtiger.


  7. Dynamische Tarife nicht isoliert betrachten

    Der billigste Börsenpreis ist nicht automatisch der günstigste Gesamtstrompreis.



Fazit: Der Leistungspreis macht Planung wichtiger

Der Leistungspreis ist kein Grund zur Panik. Er ist aber ein klares Signal: Das Stromsystem belohnt künftig stärker jene, die Energie nicht nur selbst erzeugen, sondern auch intelligent nutzen.

Für Haushalte mit PV, Speicher, Wärmepumpe und E-Auto wird die reine Anlagengröße weniger entscheidend als das Zusammenspiel der Komponenten.

Eine PV-Anlage spart Stromkosten. Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch. Eine intelligente Steuerung reduziert Lastspitzen. Erst gemeinsam entsteht ein System, das auch unter den neuen Netzentgeltregeln gut funktioniert.

Wer jetzt eine PV-Anlage, einen Speicher oder eine Wallbox plant, sollte daher nicht nur fragen: „Wie viele kWp passen aufs Dach?“

Die bessere Frage lautet:

Wie bauen wir ein Energiesystem, das Stromkosten, Netzentgelte und Lastspitzen gemeinsam optimiert?

Genau hier liegt der Unterschied zwischen einer einfachen PV-Anlage und einer zukunftsfähigen Energielösung.


FAQ zum Leistungspreis

Ab wann kommt der neue Leistungspreis?

Der E-Control-Begutachtungsentwurf sieht die Anwendung der neuen Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung ab 1. Jänner 2027 vor. Die konkreten Tarifhöhen werden in einer separaten Tarifverordnung festgelegt.

Nein. Maßgeblich ist nach dem Entwurf der höchste monatliche Viertelstundenleistungswert. Es geht also um den höchsten 15-Minuten-Durchschnitt innerhalb eines Monats.

Nicht automatisch. Wer geringe oder gut gesteuerte Leistungsspitzen hat, kann profitieren oder zumindest Mehrkosten vermeiden. Wer hohe unkoordinierte Spitzen verursacht, könnte stärker belastet werden.

Ja, aber nur dann, wenn die PV-Erzeugung zeitlich mit der Lastspitze zusammenfällt. Gegen Abend- oder Winterspitzen hilft PV allein oft nur begrenzt.

Ein Speicher kann helfen, wenn er intelligent gesteuert wird und Lastspitzen reduziert. Besonders interessant wird die Kombination aus PV, Speicher, Wallbox und Energiemanagement.

Nicht unbedingt. Wichtiger als die maximale Ladeleistung ist eine intelligente Steuerung. Eine 11-kW-Wallbox kann sinnvoll sein, wenn sie dynamisch geregelt wird.

Dynamische Tarife können weiterhin attraktiv sein. Entscheidend ist aber, dass günstige Stromzeiten nicht zu neuen Leistungsspitzen führen. Sonst kann der Vorteil teilweise verloren gehen.

Gemeinsame PV-Nutzung, Speicher und Energiemanagement können noch wichtiger werden. Entscheidend ist, dass Erzeugung und Verbrauch zeitlich gut zusammenpassen.


 
 
 

Comments


bottom of page